Sachverhalt:
Der Stadtrat der Stadt Augsburg hat am 24.10.2019 den Bebauungsplan Nr. 288 B I „Sheridan-Kaserne, Teilbereich östlich des Nestackerweges, nördlich des Grasigen Weges“ als Satzung beschlossen. Mit Bekanntmachung vom 01.11.2019 trat der Bebauungsplan in Kraft.
Die Stellungnahmen der Stadt Stadtbergen vom 01.10.2018 und 24.05.2019 wurden in der Sitzung des Stadtrates am 24.10.2019 behandelt. Änderungen an der Planung wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht veranlasst.
Unser SPD Antrag wurde bei zwei Gegenstimmen angenommen - ein großer Erfolg für eine konstruktive Zusammenarbeit.
Unsere Stellungsnahme im Stadtrat am 29.11.2019
Die Stadt Augsburg hat unsere Einwendungen zu den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes behandelt und in der Abwägung verworfen. Dies ist für uns nicht immer nachvollziehbar. Insbesondere die Ausführungen zum Lärmschutz erscheinen uns in diesem Zusammenhang nicht besonders konsensorientiert, wie auch die Ausführungen des Büros Steger zeigen. Wir wollen nicht die immerwährenden Nörgler im Westen der Stadt Augsburg sein, aber etwas mehr Mühe, unsere Anliegen zu berücksichtigen, hätte die Stadt durchaus investieren können.
Die SPD Fraktion hat sich sehr detailliert über die einzelnen Punkte Gedanken gemacht, die wir in dieser Stadtratssitzung wiedergeben wollen:
Verbreiterung des Fußweges zwischen Sheridan-Center und John-May-Weg:
Unsere Forderungen sich entlang des Nestackerwegs auf den kürzesten Weg per Fuß oder mit dem Fahrrad berührungsfrei zum Rewe-Center zu bewegen ist auch weiterhin gültig. Sollte entlang des John-May-Wegs ein Fahrradweg vorgesehen sein, so kann jedoch auf eine Verbreiterung des Radwegs entlang des Nestackerwegs verzichtet werden. Eine schnelle Verbindung zur Fahrradstraße in Pfersee nach Stadtbergen sollte jedoch gewährleistet sein.
Festsetzungen zum Staffelgeschoss
Die Bebauung mit Wohnblöcken ist eine Antwort auf die dramatische Situation am Wohnungsmarkt. Die Bebauung auf dem westlichen Teil des Nestackerwegs birgt die Gefahr, dass sich eine unattraktive Straßenschlucht ergibt, die sich auch noch nachteilig auf den Lärmschutz auswirkt. Extrem nachteilige Auswirkungen werden sich vermutlich nicht ergeben, weil die Wohnblöcke nur zum Teil gegenüber unseren Wohnungen von WBG sich befinden. Dennoch: Ein versetztes Bauen ist immer besser. Allerdings: Wir sehen auf Grund der Reaktion der Stadt Augsburg, dass sie sich mit der Materie beschäftigt haben und der Freiheit des Investors mehr Raum einräumen. Auch entgegnen Sie, dass durch die Abstandsflächenregelung der Belichtung und Belüftung mehr Raum gegeben wird.
Da dort viele Sozialwohnungen entstehen werden, können diese Wohnbauten auch Stadtberger Bürgern Unterkunft bieten, die sich das Wohnen in Stadtbergen nicht mehr leisten können, aber die Nähe zu ihrem Heimatort suchen. Vielleicht ist es möglich mit der Stadt Augsburg und/oder dem Investor Vereinbarungen zu treffen, dass bei der Vergabe der Mietwohnungen auch Bürger aus Stadtbergen Berücksichtigung finden können.
Grundsätzlich halten wir eine dichtere Bebauung in diesem Bereich für möglich, Dennoch könnten dabei in stärkerem Maße die nachbarlichen Interessen Berücksichtigung finden.
Ausführungen zum Immissionsschutz
Der Immissionsschutz ist der SPD Fraktion enorm wichtig – wir wollen kein fremdes Abladen von Lärm auf unseren Gemarkungen. Wir haben den Ausführungen des Büros Steger und Partner gelesen, die ja durchaus aus fachlicher Sicht Möglichkeiten sehen, mehr für den Lärmschutz zu tun. Wir nehmen es ernst und dies ist sicherlich bei allen im Stadtrat vertretenen Fraktionen der Fall. Unser Fachbüro kommt allerdings zu einem anderen Ergebnis als das von Augsburg beauftragte Büro. Es ist für uns daher schwierig zu beurteilen, ob ein Normenkontrollverfahren Sinn macht, auch wenn die Verwaltung aus Ihrer Sicht der Auffassung ist, dass aus der Nichtberücksichtigung der Einwände keine Rechtsverletzungen abgeleitet werden können. Eine rechtliche Bewertung fehlt noch. Wir schlagen daher vor, die Erfolgsaussicht eines Rechtsverfahrens durch einen Fachanwalt beurteilen zu lassen. Wir sollten jedenfalls kein Verfahren anstreben, dessen Erfolgsaussichten fragwürdig wären, zumal die vom Büro Steger zugrunde gelegten Grenzwerte wohl nur minimal überschritten würden. Im Zweifel sollte der Bau der Wohnungen nicht unnötig verzögert werden. Aber zunächst sollte für unsere Entscheidung Rechtsklarheit bestehen.
Einschätzung und weitere Vorgehensweise
Wir loben die Verwaltung für die detaillierte Aufarbeitung des Sachverhalts und teilen die Auffassung, dass aus der Ablehnung unserer Stellungnahme vermutlich keine Rechtsverletzungen abgeleitet werden können. Dennoch sollten wir hier im Sinne der Interessen unserer Bürger dies noch abklären lassen.
Bauantrag
Der vorgelegte Bauantrag sieht bereits wieder Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Diese halten sich nach Einschätzung der Verwaltung aber in einem üblichen nachbarschaftlich verträglichem Rahmen. Insgesamt betreffen sie sicherlich nicht den Kern unserer Stellungnahme im Bauleitplanverfahren. Von daher erscheint es uns ebenfalls nicht als erforderlich, Bedenken im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erheben.