
Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass der Standort der Container unverändert bleiben sollte. Zugegeben, eine Schönheit sind diese Container nicht. Egal an welchem Standort sie in einem Wohngebiet platziert werden. In der Tat ist davon auszugehen, dass die Container dort rege aufgesucht werden. Es sind aber auch die Interessen der weiteren Anwohner zu berücksichtigen, die die Container weiterhin fußläufig zu ihrer Wohnung erreichen wollen oder müssen.
Dazu, was in einem Wohngebiet zumutbar ist, gibt es Vorgaben, die hier eingehalten sind. Das Umweltbundesamt hat hierzu in der Vergangenheit die Empfehlung abgegeben, dass bei Containern der Geräuschklasse I/ZU 21 ein Abstand von 12m zum nächsten Wohngebäude nicht unterschritten wird. Zwar wird ein größerer Abstand als 12m empfohlen. Hier müssen wir aber berücksichtigen, dass das Haus in Kenntnis der vorhandenen Container entsprechend nah an diese herangerückt wurde. Diese wurden nicht etwa nachträglich vor das Haus gesetzt. Eine belastbare Zusage seitens der Stadt, hier etwas zu verändern, ist uns nicht bekannt.
Hinsichtlich des entstehenden Lärms gehen wir davon aus, dass die verwendeten Container mindestens über die genannte Geräuschklasse verfügen. Soweit von den Anwohnern mitgeteilt wird, dass die Einwurfzeiten nicht eingehalten werden, ist dies aus unserer Sicht ein Fall für den Ordnungsdienst.
Rein optisch ist es aus unserer Sicht eine Frage der Zeit, bis die Heckenbepflanzung eine Höhe erreicht, mit der sie die Container aus der Blickrichtung des Hauses verdeckt.
Wenn wir an dieser Stelle auf den Antrag der Anwohner eine Veränderung, noch dazu auf Kosten der Stadt, vornehmen, ist es eine Frage der Zeit bis sich Anwohner weiterer Standorte mit dem gleichen Anliegen melden. Es ist damit zu rechnen, dass nach dem St. Floriansprinzip eine muntere Diskussion in Gang kommt, warum andere Standorte unverändert bleiben.