Auf dem Gelände neben dem Teich am Ziegelstadel wird von den Grünen die Aufforstung beantragt. Es ist die Wiese westlich des Golfplatzes Richtung Deuringen. Ich bitte die Leser uns Rückmeldung zu geben, welche Meinung sie zur Bepflanzung dieses Grundstücks haben. Schreiben Sie an info@spd-stadtbergen.de
Vielen Dank.
Dieser Antrag wurde gestern im Stadtrat vorberaten. Wir haben uns für die Verschiebung ausgesprochen
Der gestellte Antrag von Bündnis90 / Die Grünen ist von der SPD-Fraktion mit Wohlwollen geprüft worden. Das Ziel des Antrages ist es, einen Ausgleich für die fehlerhafte Waldrodung des Waldes am Reiterweg sowie für den Wegfall der Parkplätzfläche am dortigen Kindergarten zu sehen.
Wenn man nach den Informationen der Grünen die Kosten für die notwendigen Pflanz- und Schutzmaßnahmen von den der Förderung abzieht, dann scheint es ein kostenneutrales Geschäft zu sein und weiterhin auch der Natur zu dienen. Weiterhin wird der SPD-Antrag für jedes neugeborene Kind einem Baum zusetzen weiter gepflegt und nun in einem zweiten Akt gelebt. Wir sehen auf der Habenseite drei Argumente, die für die Zustimmung des Antrags stehen.
In der fundierten und sorgfältigen Aufarbeitung der Verwaltung hat uns die Verwaltung Argumente für die politische Entscheidung genannt, die wir heute Abend treffen sollten. Als Contra-Argumente sprechen
• die Kosten für die Waldbewirtschaftung,
• die Kosten für die Pflege des Ökokontos.
• Weiterhin steht die Aussage im Raum, dass die Fläche für die landwirtschaftliche Betriebsführung des Pächters unabdingbar ist.
- Die Auswirkung auf den Teich
Wägt man nun die pro- und Contra-Argumente ab, dann sehen wir den Antrag weiterhin positiv, allerdings sehen wir den Antrag noch nicht als entscheidungsreif an - es fehlen wichtige Angaben wie den genauen Kosten einer bestätigten Auskunft des Pächters, den wir zur Berufsaufgabe zwingen.
Auch haben wir noch Zeit, nämlich bis zum 31.10.2021, an diesem Tag endet die Kündigungsfrist für das nächste Jahr.
Die SPD Fraktion bittet den Stadtrat, den Antrag und den damit verbundenen Sachverhalt in den verantwortlichen Ausschuss zu überweisen, dort die offenen Fragen zu behandeln und dann rechtzeitig vor dem 31.10.2021 erneut einzubringen.