Der Stadtrat diskutiert heute über die Abstandsregelung. Die CSU hat die guten Erfahrungen aus der Vergangenheit gelobt. Die SPD Fraktion hat detailliert dargestellt, warum 0,8H besser ist wie 1,0H. Wir bekommen mit 1,0H nicht den alten Zustand und die vorgeschlagene Abstandregelung von 0,8h kommt der alten gesetzlichen Regelung am Nächsten.
Was sehr nachteilig ist, dass jede Kommune ihre eigene individuelle Satzung beschliesst, letztendlich ist der Architekt zusätzlich gefordert nicht nur die Leitplanken des Bebauungsplan zu beachten, sondern auch die Abstandsregelung.
Der Stadtrat hat sich 20:4 Stimmen für die 0,8H - Regelung entschieden. Die Freien Wähler und Pro Stadtbergen haben dagegen gestimmt.
Der Bayerische Gesetzgeber hat sich entschieden. Zu Gunsten grundsätzlich erheblich geringerer Abstandsflächen und zu Lasten der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme. Weiter hat er sich entschieden keine Übergangsfristen vorzusehen. Immerhin wurde den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, mit Hilfe einer Satzung einen Teil der Auswirkungen der Änderung wieder zu beheben. Wir bedanken uns ausdrücklich bei der Bauverwaltung für das umsichtige und vorsorgliche Vorgehen, so dass wir - nach umfassender Vorberatungen - heute aus verschiedenen Optionen die für Stadtbergen richtige auswählen können.
Die SPD-Fraktion hätte es vorgezogen, wenn die Kommunen die Möglichkeit bekommen hätten, den bisherigen Ist-Zustand bei den Abstandsflächen beizubehalten. Die bisherigen Regelungen sind bei Verwaltungen und Bürger*innen bekannt und sie haben sich bewährt. Schon bisher war es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass Baukörper jedenfalls mit 2 Seiten bis auf 3 Meter an das Nachbargrundstück heranrücken. Ein weiteres Verkürzen der Abstandsflächen ist aus unserer Sicht dem nachbarschaftlichen Frieden nicht zuträglich.
Wir bevorzugen deshalb die Variante, in der wir der bei den meisten Bauvorhaben Abstandsflächen wie bisher einzuhalten sind.
Die Verwaltung hat uns aufwändig und nachvollziehbar dargestellt, dass dies am ehesten bei der Satzung mit einer Abstandsfläche von 0,8 H der Fall ist. In der Konsequenz ist dann auch das „16m-Privileg“ wieder im Wege der Satzung einzuführen, da dies nur im Falle der vollständigen Anwendbarkeit der gesetzlichen Neuregelung überflüssig ist.
Es gilt das gesprochene Wort.