Veränderungssperre im Maria-Hilf-Viertel

Veröffentlicht am 28.03.2020 in Kommunalpolitik

Im Maria Hilf Viertel vollzieht sich ein Wandel - um Bauherren und Investoren Regeln und einheitliche Vorgehensweisen an die Hand zu geben, haben wir eine Veränderungssperre erlassen. Wir werden dort eine höhere Qualität bekommen. Unsere Begründung für die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Die Bauherren sind keine kapitalistischen Investoren, nein sie sind gesprächsbereit und am Wohl der Beteiligten interessiert. Die SPD Fraktion sieht das Bauvorhaben positiv, weil es moderat nachverdichtet und zusätzlichen Wohnraum schafft. Gleichzeitig sind wir dem Bauherrn dankbar für den Bauantrag. Das Maria Hilf-Viertel wird geprägt von der dort vorhandenen Kirche Maria Hilfe der Christen. Die Kirche wurde vom bekannten Augsburger Architekten Thomas Wechs im Stil der späten 1920er Jahre entworfen. Ihre Ausstattung ist sparsam, sowie auch das Wohnviertel. Diese Einfachheit und auch die Souveränität hat sich auf das angrenzende Wohnviertel übertragen. Das Viertel liegt an der Grenze zum Augsburger Stadtteil Pfersee und hat seinen eigenen Charme.

Wer dort spazieren geht und sich neugierig umschaut, wird feststellen, dass es dort ruhig, friedlich und auch beschaulich ist.

Dieses Viertel unterliegt in den nächsten Jahren dem Wandel. Nach dem zweiten Weltkrieg erbauten die Menschen dort die Häuser und wohnen bereits seit vielen Jahren und Jahrzehnten dort. In den zahlreichen Gebäuden leben viele ältere Menschen, die dort sich in den nächsten Jahren entweder nach kleineren Wohnungen umsehen oder andere Lösungen umschauen.

Das Viertel unterliegt einem enormen Druck, – die SPD Fraktion will die Atmosphäre, die geprägt ist von der Straßenführung und der Bauweise erhalten. Die dort vorhandenen Häuser haben auch Grünflächen, die möglicherweise bebaut und überbaut werden können. Auch ähneln sich die Häuser in der Gestaltung. In unmittelbarer Nachbarschaft haben wir einen Bebauungsplan, der im Jahr 2001 beschlossen wurde. Das Ziel damals war die vorhandene Gesamtstruktur nicht zu verändern.

Das Ziel der Fraktion ist es das Verfahren zügig durchzuziehen, wir wollen es dem Bauherrn nicht unnötig schwer machen und auch künftigen Investoren geordnete Rahmenbedingungen vorgeben. Mit Festsetzung von Grund- und Geschossflächen in Verbindung mit einer Höhenbeschränkung der Gebäude (Vollgeschosse, Wand- und Firsthöhen) wird die Nachverdichtung bereits ausreichend geregelt. Hinzu kommt die derzeit gültige Stellplatzsatzung, die je Wohneinheit einen Stellplatzbedarf von 1,5 Stellplätzen und zusätzlichen Besucherstellplätzen fordert.

Wir stimmen der Vorlage zu, dass mit den angeführten Rahmenbedingungen eine moderate Nachverdichtung erreicht werden kann.

 
 

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