Keinen Millimeter den Spekulanten und Heuschrecken in Stadtbergen

Veröffentlicht am 02.08.2021 in Allgemein

Grundsatzbeschluss zu baulichen Entwicklungen von bisher unbeplanten Außenbereichsflächen nur noch in städtischem Eigentum

Als Fraktionsvorsitzender stelle ich die These auf dass der Stadtrat von Stadtbergen zu kurz gesprungen ist. In der letzten Sitzung wurde einstimmig, auch mit unseren Stimmen entschieden, dass künftig Ackerflächen nur noch dann zu Bauland werden können, wenn die Grundstücke in städtischer Hand sind. Dieser Beschluss ist ein Einstieg und kein Meilenstein und es ist kein Ende der Preistreiberei sondern nur eine kleine Schnitte im großen Kuchen der Grundstücke, die in der Vergangenheit oder in Zukunft verkauft werden. Es wird weiterhin Spekulanten, der Grundstücke, ältere Häuser oder Gewerbegrund zu überhöhten Preisen aufkauft und vielleicht künftig die Stadt unter Druck setzt, es wird weiterhin Eigentümer von großen Flächen geben, die Unternehmen Grundstücke südlich der B300 anbieten werden, um den Druck auf Ausweisung eines Gewerbegebiets zu erhöhen. Es wird weiterhin Investoren und Heuschrecken geben, die innerhalb der Ortsteile ältere Häuser aufkauft und dort Mehrfamilienhäuser bauen wird. Viel zu viele Dinge sind ungeklärt – Bürgermeister Paul Metz hat zugesagt, dass diese Argumente aufgearbeitet werden und dann erneut im Stadtrat erläutert werden.

Aber wir haben zugestimmt, weil der Bürgermeister auf die SPD Fraktion zugegangen ist. Folgenden Absatz habe ich heute der Augsburger Allgemeinen entnommen:

Roland Mair (SPD) stimmte dieser Forderung grundsätzlich zu, hatte allerdings ein wenig Bauchschmerzen, was die bereits bebauten Flächen betrifft, die noch nicht in städtischer Hand seien. „Diese könnten ja nachverdichtet werden“, gab er zu bedenken und schlug vor, sich zunächst fachlichen Rat zu holen, um juristisch auf der sicheren Seite zu sein. Sinnvoll sei es daher, zunächst den Verkehrswert zu ermitteln, um den Beschluss nicht „auf tönerne Füße“ zu stellen. „Dann werden wir auch gerne zustimmen“, sagte er.

Metz nahm die Sorge der Genossinnen und Genossen ernst, konnte die berechtigten Bedenken jedoch zerstreuen. „Wir reden jetzt lediglich von Flächen, die noch Ackerland sind und einen Wert von neun bis 13 Euro pro Quadratmeter haben“, sagte der Bürgermeister. Diese Flächen könnten später nur dann Bauland werden, wenn sie in städtischer Hand seien

Unser Redebeitrag im Detail

 

Mit dem Grundsatzbeschluß zum Ankauf von Grundstücken im Außenbereich steht eine Entscheidung auf der Tagesordnung, die dem Bürgermeister sehr wichtig ist und zugleich auch aus einer sozialdemokratischen Feder stammen kann.

Bevor jedoch die Entscheidung fällt, wird die SPD Fraktion wichtige und wesentliche Punkte aufzeigen, die in der Vorlage nicht enthalten sind oder auch Interpretationsmöglichkeiten lässt.

Der SPD-Fraktion kann die Entscheidung nicht mittragen, dass ein fachlicher Rat zur Unterstützung nicht benötigt wird. Ich schätze die Kompetenz der Verwaltung, wir sehen jedoch bei diesem Sachverhalt, der für die Kommune vollkommen neu ist, Lücken im Entwurf. Auch glauben wir an rechtliche Defizite, die uns zum Nachteil gereichen, wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt.

Der politische Wunsch, das Sichern von Grundstücken für den Bau von preisgünstigen Wohnungen und Häusern ist nachvollziehbar. Welche Ausführungen zum Tragen kommen, ist jedoch nicht in der Vorlage enthalten. Wir könnten uns vorstellen, dass bei Baulandausweisungen, die auch Wohnnutzungen beinhalten, stets ein Anteil der neu ausgewiesenen Geschossfläche für die Wohnraumversorgung von Bevölkerungsgruppen mit unteren, niedrigen und mittleren Einkommen gesichert werden soll. Keine Aussage wird darüber getroffen, ob wir Flächen für gewerbliche Nutzung aufkaufen wollen, nach der Vorlage sehe ich beim Initiator keine Absicht dazu.

In der Vorlage selbst wird nur über den Erwerb von Bereichen im Außenbereich gesprochen, wir sollten über die Mindestgrundstückgröße eine Festlegung machen, zum Beispiel neu bei Grundstücken, die größer wie einen Hektar sind. Als Defizit sehen wir die fehlende Aufnahme von bebauten Flächen an, die nachverdichtet werden können.

Wie gehen wir damit um, wenn Grundstücke bis zur Bebauung eine Wertsteigerung erfahren, wie gehen wir dann mit dem Grundstückeigentümer um. Bekommt er eine Entschädigung? Weiterhin gibt auf Gemeindegrund Flächen, die als Grünland deklariert sind, jedoch aufgrund der Nähe zu bebauten Gebiet vielleicht in den nächsten Jahren Bauerwartungsland wird. Auch dieser Sachverhalt ist in der Vorlage nicht behandelt.

Damit sind wir auch beim Kaufpreis. Der Ankauf von Grundstücksflächen sollte entweder zum Gegenwert im Zeitpunkt des Erwerbs erfolgen. Der Verkehrswert wird durch ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermittelt werden.

ebenfalls sehen wir diese Entscheidung auf hölzernen Füßen. Die Grundsatzentscheidung ist in der Verantwortung des Stadtrats, allerdings kann er in der Zukunft bei Vorliegen entsprechender sachgerechter Argumente auch wieder aufgehoben oder abgeändert werden kann. Ich unterstelle dem Stadtrat keine Willkür, deswegen sollten wir die entsprechenden sachgerechten Argumente benennen.

Die SPD-Fraktion sieht die Grundrichtung der Grundsatzentscheidung als richtig und zukunftsweisend an, die SPD-Fraktion hat aus vorgenannten Gründen große Bauchschmerzen die Entscheidung ohne fachlichen Rat zu treffen. Wir schlagen deswegen vor, dass die Fraktionen mögliche Festlegungen zusammentragen, diese werden für die Vorlage mit entsprechender fachlicher Unterstützung eingearbeitet und dann können wir die Entscheidung treffen.

 
 

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