Keine Bebauung am Rand der Westlichen Wälder

Veröffentlicht am 15.03.2019 in Umwelt

Bebauung maßvoll und überlegt - keine unnötige Zerstörung von wertvollen Grund - das ist der Grundsatz kommunalpolitischen Handelns für die SPD. Wir sind vollkommen gegen die Energie der CSU am Ziegelstadel trotz mehrfacher Ablehnung des Landratsamtes dort eine Bebauung zuzulassen. Unser Redebeitrag von Dieter Häckl in der Stadtratssitzung im Feburar 2019

Das geplante Baugebiet liegt im Außenbereich am Rande des Landschaftsschutzgebietes Augsburg-Westliche Wälder unmittelbar an der Wertachleite. Das Gebiet ist landschaftlich und ökologisch wertvoll, wie auch die Antragstellerin in Ihrem Antrag angemerkt hat. Dies geht auch aus den Reaktionen der betroffenen Fachplanungsstellen hervor. Bisher war es Konsens im Stadtrat, dass wir in solchen landschaftlich sensiblen Gebieten im Außenbereich keine bauliche Entwicklung zulassen wollen. Sie würde eine Splitterbebauung verfestigen sowie zur weiteren Zersiedelung der Landschaft führen und letztendlich ein Präjudiz für andere vergleichbare Bauwünsche darstellen. Dies versucht man jetzt mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes und damit der Definition des Gebietes als bebaute Ortslage zu umgehen. Lage und Problematik des Gebietes ändern sich damit aber nicht.

Im Baugesetzbuch heißt es in § 1 Abs. 3:  Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

Ein Bebauungsplan ist in diesem Fall für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in diesem Teil des Stadtgebietes nicht erforderlich.

Im Übrigen wurde vom Landratsamt bereits 2013 mitgeteilt, dass eine Einzelbaugenehmigung nicht in Frage kommt. Zwischenzeitlich hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, einen neuen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan für Stadtbergen aufzustellen. Im Rahmen eines solchen Gesamtkonzeptes, das die strukturellen Rahmenbedingungen unter besonderer Berücksichtigung der landschaftlichen und ökologischen Strukturen für die weitere bauliche Entwicklung aufzeigt, könnte – wie auch vom Bauamtsleiter in der Bauausschusssitzung vorgeschlagen – untersucht werden, ob und wo eine Bebauung an der Wertachleite in Frage kommt. Angesichts des bisherigen Abwartens sollte unseres Erachtens auch in Kauf genommen werden, dass nochmals Zeit in Anspruch genommen wird.

Jetzt vorgezogen nur für die Planung eines Bauwerbers in einem sensiblen Landschaftsraum den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen, erscheint uns überzogen und würde dem Anspruch Stadtbergens „natürlich.nah.dran“ nicht entsprechen. Großräumige landschaftliche und ökologische Strukturen blieben unberücksichtigt.

Die Lage unmittelbar am Waldrand weist ja auch erhebliche Probleme mit dem Forst auf und spitzt die Gemengelage dort noch weiter zu. Offensichtlich gibt es ja eine Aufforstungspflicht, die dies noch deutlich macht. Das Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg ist in dieser Hinsicht eindeutig. Bisher ist nicht klar, wie diesen Anforderungen Rechnung getragen werden soll, obwohl seit Zugang des Schreibens auch wieder fast drei Jahre vergangen sind.

Aufgrund dieser Gesichtspunkte stimmt die SPD-Fraktion der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht zu. Hier handelt es sich nach dem jetzigen Kenntnisstand nur um ein rein privates Interesse, dem bedeutende öffentliche Interessen entgegenstehen. Dieses Ungleichgewicht der Interessen kann in der Abwägung nur zu einer Ablehnung führen. Mit diesem Einzelprojekt würde u.E. einer unorganischen Siedlungsentwicklung Vorschub geleistet.

 
 

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