1. Die drohende Klimaveränderung macht auch vor kommunalen Grenzen nicht halt.
Welchen Beitrag kann die Stadt Stadtbergen für den Klimaschutz leisten?
Ich halte es für notwendig ein integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für Stadtbergen zu erstellen. Neben der Analyse des Ist-Zustandes sowie der Potentialanalyse wird hiermit ein Maßnahmenkatalog sowie eine Zeitplanung zur Umsetzung dieser Maßnahmen erstellt. Dieses Klimaschutzkonzept sollte idealerweise zusammen mit der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes erstellt werden. Bis zum 30. September 2017 gibt es ein bundesweites Förderprogramm. Sollte Stadtbergen noch keinen Förderantrag gestellt haben müssen andere Förderwege hierzu gesucht werden.
2. Unsere Tier- und Vogelwelt verarmt zusehends, das Artensterben setzt sich auch in Stadtbergen mit großer Geschwindigkeit fort.
Inzwischen gehört sogar der Sperling zu den gefährdeten Arten. Auch den wichtigen Bienen wird vielfach die Lebensgrundlage entzogen.
Sehen Sie die Möglichkeit, auf kommunaler Ebene dieser Entwicklung entgegenzuwirken? (Zum Beispiel: Wildblumenflächen an Straßenrändern, Mährhythmus verändern?)
Ich konnte in meiner kommunalpolitischen Tätigkeit schon gute Erfahrungen mit der Anlage bzw. auch der Förderung von Blühwiesen als Heimat für die Insektenwelt sammeln. Neben dem positiven ökologischen Effekt sind solche Flächen auch wunderschön anzuschauen. Daneben ist es mir wichtig, der Vogelwelt Nisträume zu belassen. D.h. ich würde mir wünschen entsprechende Heckengehölze zwischen den Feldern oder aber an den Feldwegen zu erhalten oder aber wieder anzupflanzen. Hiermit ist sicher auch ein größerer Pflegeaufwand verbunden. Es lohnt sich jedoch in jedem Fall. Diese Aufgabe muss die Stadt zusammen mit privaten Flächeneigentümern angehen.
3. Stadtbergen ist eine äußerst flächenarme Kommune, was sich allein aus der Tatsache ergibt, dass sie flächenmäßig an 37. Stelle unter den 46 Landkreiskommunen, bevölkerungsmäßig aber an 5. Stelle steht.
Mit dieser Konstellation ist sie die zweitdichtest besiedelte Gemeinde im Landkreis Augsburg.
Wie wollen Sie diesem Umstand begegnen?
Durch das kompakte und sehr begrenzte Stadtgebiet sollten wir uns auf unsere Stärke besinnen, ein begehrter Wohnort vor den Toren Augsburgs zu bleiben. Aus meiner Sicht muss dieses Thema mit verschiedenen Maßnahmen angegangen werden: Nachverdichtung, konsequenter Aufkauf von Flächen durch die Stadt und zurückhaltende und vorausschauende Ausarbeitung eines Einheimischenmodells. Um die dafür notwendigen Flächen unter Beibehaltung der Stärken Stadtbergens auszuweisen, gibt es das Instrument des Flächennutzungsplanes. Ich lehne jedoch ein ungebremstes Ausweisen von Bau- oder Gewerbeflächen auf Kosten der uns nachfolgenden Generationen strikt ab.
4. Welches Konzept haben Sie gegen den auch bayernweit beklagten Flächenfraß und Flächenverbrauch, der auch unsere Böden immer mehr versiegelt?
Sehen Sie Ansätze für mehr flächensparendes und energieeffizientes Bauen?
Ist es nicht an der Zeit, den über 20 Jahre alten Flächennutzungsplan zu überarbeiten?
Seit einigen Monaten gibt es in der BauNVO den neuen § 6a welcher das sogn. „urbane Gebiet“ regelt. Diese neue Gebietskategorie soll in städtischen Lagen eine höhere bauliche Dichte und Nutzungsmischung ermöglichen als dies mit den bisherigen Kategorien möglich war. Die Kategorie entspricht dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung. Ich denke, dass mit diesem Planungsinstrument flächensparendes und auch energieeffizientes Bauen erleichtert werden kann. Daher glaube ich auch mit dieser Regelung weitere Flächenversiegelungen vermeiden zu können, da hiermit z.B. möglich wird in bestehenden Gewerbegebieten auch flächenfressende Parkflächen zu überbauen und eine nichtgewerblichen Nutzung zu ermöglichen. Auch hierfür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Aber diese Änderung ist insbesondere Notwendig um städtebaulich klare Zeichen zu setzen und die wertvollen Naturflächen auch in Zukunft zu erhalten.
5. Stadtbergen verfügt über eigene Waldflächen.
Wie soll künftig eine vorbildliche Bewirtschaftung sichergestellt werden?
Waldeigentum ist nicht nur Zierde sondern auch Verpflichtung. Wir haben das große Glück in einer waldreichen Gegend zu leben und genießen die Vorteile sauberer Luft und auch wunderbarer Erholungsflächen. Aber wir sind auch dafür verantwortlich die Stadtberger Wälder zu schützen, zu bewirtschaften und damit auch für zukünftige Generationen diese wunderbare Umgebung zu erhalten. Eine vorbildliche Bewirtschaftung ist daher für mich unabdingbar, entweder durch eigene Fachkräfte oder aber unter Zuhilfenahme externen Sachverstandes wie z.B. des, für Stadtbergen zuständigen Forstreviers Biburg. Eine professionelle Bewirtschaftung ist hier in jedem Fall im Sinne des Waldes und damit im Sinne der Allgemeinheit.
6. Stadtbergen ist von den Augsburger Stadtwerken z.Z. mit zwei Car-Sharing-Fahrzeugen versorgt.
Wie stellen Sie sich eine Ausweitung des Car-Sharings auf das ganze Stadtgebiet vor?
Es ist meine Überzeugung, dass sich der Individualverkehr in den kommenden Jahren von Grund auf verändern wird. Sowohl das Modell des Car-Sharing als auch der Umstieg auf Elektromobilität werden unser aller Verkehrsverhalten vollkommen ändern. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass wir das Modell des Car—Sharings mit den Augsburger Stadtwerken und/oder auch mit anderen Anbietern im Stadtgebiet ausweiten. Als Ergänzung des Nahverkehrsangebotes ist hierfür auch die Stadt in der finanziellen Verantwortung.
7. Im Fuhrpark der Stadt Stadtbergen sind überwiegend Diesel-Benzin-Fahrzeuge im Einsatz. Wir sehen dabei die Elektromobilität/Biogasmobilität im Mittelpunkt.
Halten Sie es für richtig, dass alle Neubeschaffungen im städtischen Fuhrpark ausschließlich nach ökologischen Gesichtspunkten erfolgen sollen?
Ich halte es für vollkommen richtig, dass alle Neubeschaffungen im städtischen Fuhrpark ausschließlich nach ökologischen Gesichtspunkten erfolgen sollen. Ich werde im Stadtrat darauf hinwirken, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, um dieses Anliegen für alle Beschaffungen, nicht nur im Fuhrpark, zu beachten.
8. Könnte die Errichtung von Passiv- bis zu 3l-Häusern mit einem gemeindlichen Zuschuss (z.B. 2000€-- bis 3000€) gefördert werden, wie bisher schon im Baugebiet Deuringen 1?
Wären ähnliche Anreize auch bei besonders erfolgreichen Sanierungen von Bestandshäusern denkbar?
Wir sehen in derartigen Zuschüssen ein wichtiges Signal nach außen, aber auch eine kleine Unterstützung für diejenigen, deren Budget auf Kante genäht ist.
Ich halte gemeindliche Zuschüsse für ökologisches Bauen für gut und auch dringend notwendig. Und dies sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen. Ich möchte aber auch staatliche Mittel, z.B. der Städtebauförderung für solche Vorhaben bestmöglich nach Stadtbergen bringen. In meiner früheren Tätigkeit habe ich auch hiermit große Summen für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellen können.
9. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, dass grundsätzlich die Stadt Grund und Boden zu angemessenen Preisen von verkaufswilligen Eigentümern aufkauft?
Die Planungshoheit mit all ihren Facetten (Preis, Vergabe, Gestaltung,...) läge damit in kommunaler Hand.
Ich halte eine aktive Rolle der Stadt im Bereich der Immobilien für dringend erforderlich. Planungen der Stadt dürfen nicht am fehlenden Eigentum wichtiger Flächen scheitern. Aber auch die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes kann zurzeit nur durch städtische Flächen gelingen. Jeder private Investor hat, verständlicher Weise, ein Interesse daran, seine Immobilien bestmöglich zu veräußern. Hiergegen kann nur die öffentliche Hand, also die Stadt als Gegenpart auftreten. Jedoch ist bei städtischen Grundstücksgeschäften auch darauf zu achten dass die Stadt eben keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Soziale Auswahl und das Bedenken Einheimischer ist daher beim Verkauf dringend erforderlich.
10. Sind Sie bereit, zu gegebener Zeit und entsprechendem Anlass eine Bürgerversammlung zu natur- und umweltfachlichen Themen zu halten?
Selbstverständlich. Aber ich möchte auch bei den jährlich stattfindenden Bürgerversammlungen natur- und umweltfachlichen Themen mit einbringen.
11. Wie stehen sie zum Bau der Straßenbahnlinie 5?
In diesem und in weiteren Anliegen scheint uns eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit vonnöten. Straßenbahnverbindungen in alle Städte rings um Augsburg sind für den Bund Naturschutz ein wichtiges Ziel, um den öffentlichen Nahverkehr zu stärken.
Ich halte den verstärkten Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im gesamten Raum Augsburg und natürlich auch im Stadtgebiet von Stadtbergen nicht nur aus ökologischen Gründen für dringend erforderlich. Es ist für mich schlicht eine Frage, in was für einer Welt wir morgen leben wollen. Bei der zur Zeit geplanten Trasse der neuen Linie 5 werde ich die Interessen Stadtbergens in diesem Zusammenhang mit starken Argumenten vertreten. So darf es keinesfalls zu einer Verschlechterung der schon jetzt schwierigen Verkehrssituation auf der Ackermannstraße kommen.
12. Für den Fall eines Atomunfalls in Gundremmingen hat der Landkreis Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung entworfen, die letztlich nur einen Schutz vorgaukeln.
Es handelt sich hierum ein überörtliches und überregionales Thema.
Sind für Sie politische Aktivitäten denkbar, um den Gefahren und Folgen eines derartigen Unfalls zu begegnen?
Vor ein paar Tagen hat sich die Region Aachen aus Vorsorgegründen zu einer einmaligen Vorverteilung von Jodtabletten im Zeitraum vom 01.09.2017 – 30.11.2017 entschieden. Hintergrund ist die Nähe zum Atomkraftwerk Tihange in Belgien, welches als potentiell unfallgefährdet gilt. Da auch im Atomkraftwerk Gundremmingen seit dessen Inbetriebnahme immer wieder zum Teil außerordentlich gefährliche Störfälle aufgetreten sind halte ich es für dringend notwendig, ähnlich wie in der Region Aachen Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung in die Wege zu leiten, insbesondere da die Entfernung nach Gundremmingen lediglich 40 km beträgt. Um hier ein Gefahrenbewusstsein in der Staatsregierung und der Bevölkerung zu erreichen befürworte ich hier auch politische Aktivitäten. Hierzu gehört aus meiner Sicht auch die Veröffentlichung von Notfall- und Evakuierungsplänen der zuständigen Behörden.
- Sehen Sie die Notwendigkeit / Möglichkeit für einen Umweltbeauftragten im Rathaus?
Ich sehe es als notwendig an, dass eine Kommunalverwaltung Strategien und Konzepten folgt, wenn sie auch in Zukunft trotz schwindender Finanzressourcen und zunehmender Aufgabenfülle ihrem Auftrag zur Daseinsvorsorge und demokratischen wie sozial ausgewogenen Gestaltung des Gemeinwesens gerecht werden will. Hierzu gehören im kommunalen Umweltschutz z.B. die sogn. Umweltverträglichkeitsprüfung als Bestandteil der Bauleitplanung bei Bebauungsplänen, die Erstellung von Lärmaktionsplänen zur Lärmminderung, das Umwelt- und Energiemanagement sowie die seit Jahrzehnten unter dem Motto „global denken – lokal handeln“ angestoßenen Nachhaltigkeitsprozesse mit einer umfassenden Bürgerbeteiligung. Da der Umweltschutz somit eine allgegenwärtige Aufgabe der städtischen Verwaltung ist, halte ich die Notwendigkeit für einen eigenen Umweltbeauftragten im Rathaus für nicht gegeben. Eine moderne Verwaltung und ein engagiertes Stadtratsgremium ist der beste und der effektivste Umweltbeauftragte um hier auch den Verfassungsauftrag zum Schutz der Umwelt aus Art. 141 Bayerische Verfassung zu erfüllen. Der Bürgermeister muss dies natürlich fachlich und verwaltungstechnisch vorleben. Dies habe ich vor.