Viele Stadtberger haben uns auf folgende Situation angesprochen und es ist auch nicht zu übersehen. Gegenüber der Einfahrt zur Straßenbahnhaltestelle wurden zwei Laufbäume gefällt, obgleich sie nicht krank waren. Uns sind die Hände gebunden, das Recht hat gegen die Bäume gesprochen.
Zwei alte Bäume in der Bauernstraße auf dem Grundstück der Gaststätte Helena wurden gefällt und entfernt. Im Eingangsbereich wird ein Biergarten vorgesehen und mit einer 1,10 m hohen Maur und 50 cm hohen Zaunelementen versehen. Diese Genehmigung besteht bereits seit dem Bau von 1984 wurde jedoch bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt.
Die Maßnahme machte es erforderlich, dass die zwei vorhandenen Bäume, die unmittelbar an den Gehweg entlang der Bauernstraße angrenzen, entfernt wurden. Die Bäume konnten in die Umgestaltung nicht integriert werden und verursachten bereits in den letzten Jahren Schäden im Gehwegbereich.
Das Grundstück liegt auch im Geltungsbereich des Ortszentrum Stadtbergen, Teil 2. Dort sind die Bäuma als „zu erhalten“ gekennzeichnet. Nachdem die Umsetzung aktuell stockt und vom Bürgermeister nicht aktiv angegangen wird, liegt das Recht bei den Eigentümern. Es wird über eine Ersatzpflanzung diskutiert, letzendlich ist es noch nicht entschieden.
Die SPD Stadtbergen trauert um den Verlust der beiden ortsprägenden Bäume. Wir sind zuversichtlich, dass die Eigentümer eine Ersatzpflanzung von zwei Bäumen vorsieht. Wir haben keine Baumschutzverordnung und deswegen ist die Fällung rechtlich in Ordnung.