Änderung des Bebauungsplanes L 71 "Leitershofen West"

Veröffentlicht am 19.05.2022 in Allgemein

In der Vergangenheit häufen sich die Bauanfragen, in denen meist Investoren eine Erhöhung von Wohnungen auf vorhandenen Grundstücken fordern. Gücklicherweise sind wir davon abgekommen, neue Baugebiete auszuweisen und dort dem Flächenfraß Vorschub zu leisten. Für die SPD-Fraktion ist es wichtig eine moderate Nachverdichtung zu erzielen, nur welche genaue Definition steht hinter dem Begriff „moderate Nachverdichtung“. Plump ausgedrückt heisst es auch, falls nicht in die Breite gebaut werden soll, dann muss in die Höhe gebaut werden.

Aktuell haben wir aufgrund einer formlosen Bauvoranfrage für Leitershofen-West einen Antrag auf einer Einzelbebauung künftig vielleicht acht Wohneinheiten zu haben. Wie soll man sich in diesem Spagat verhalten? Bitte lesen Sie dazu unsere Argumente  zur Meinungsbildung. Ich habe dazu auch die Argumente aus der Stadtratssitzung vom Dezember 2021 bereitgelegt und den Redebeitrag vom 19.05.2022.

Unser Redebeitrag vom Dezember 2021

Stadtrat Mair betont, dass der liebevolle, sympathische Stadtteil Leitershofen sich in den letzten Jahren maßvoll verändert hat und weiterhin verändern wird. Aufgrund der formlosen Anfrage wurde nun die Diskussion angestoßen, ob die Stadt Stadtbergen durch eine Bebauung mit einem Wohngebäude mit acht Wohneinheiten einen Strukturwandel einleiten möchte. Die SPD-Fraktion habe sich eindeutig entschieden, aufgrund einer Gebietsanalyse die weitere Entwicklung dort voranzutreiben. Im Stadtrat habe sich die Einsicht durchgesetzt, dass dem Flächenfraß Einhalt geboten werden sollte. Die Konsequenz daraus bedeute eine verdichtete Bebauung in vielen Stadtvierteln Stadtbergens, wie nun auch in diesem Gebiet. Das angefragte Objekt liegt aktuell auf einem Grundstück mit 800 m2. Dort könnte die Stadt Stadtbergen mehr Menschen die Möglichkeit bieten, in einem attraktiven Teil von Leitershofen zu wohnen.

Unser Redebeitrag vom 19.05.2022

Die SPD Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zu. Unsere Gründe für diese Entscheidung ist die aktuelle Situation mit ein bis drei Wohneinheiten auf großen Grundstücken. Die SPD Fraktion will eine maßvolle Nachverdichtung, jedoch keine Zerstörung mit einer massiven Überbauung. Die Anzahl von zulässigen Wohneinheiten je Grundstücksfläche für unterschiedlich große Grundstücke gefällt uns gut. Für die Bauanfrage, in der acht Wohneinheiten gebaut werden sollen, sind nach dieser Regelung nun vier Wohneinheiten möglich. Das ist eine gute Kompromisslösung zwischen der vorhandenen Bebauung und der maximalen Bebauung von acht Wohneinheiten. Auch die Formel für Grundstücke, die im Bereich der Grenzen liegen, bekommen unsere Zustimmung und wir stimmen zu, die weitere Bearbeitung dem Planungsbüro zu übergeben.

 
 

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