Friedrich Pukelsheim aus Stadtbergen ist Mitglied der Expertenkommission In den letzten Jahren ist der deutsche Bundestag aufgrund der veränderten Parteienstruktur durch Überhangs- und Ausgleichmandate von der Sollgröße 598 auf nunmehr 736 angewachsen. Eine Reform wird seit Jahren als überfällig diskutiert. Aber spezifische Parteiinteressen haben sie bisher weitgehend verhindert.
In den letzten Jahren ist der deutsche Bundestag aufgrund der veränderten Parteienstruktur durch Überhangs- und Ausgleichmandate von der Sollgröße 598 auf nunmehr 736 angewachsen. Eine Reform wird seit Jahren als überfällig diskutiert. Aber spezifische Parteiinteressen haben sie bisher weitgehend verhindert.
Unstimmigkeiten im bestehenden Wahlrecht
In der Wahlrechtsreform sollen die bestehenden Inkonsistenzen beseitigt werden und die Größe des Bundestags auf künftig 630 begrenzt werden. Aus diesem Grund haben die drei SPD-Ortsvereine in Stadtbergen zu einem sehr gut besuchten Informationsabend eingeladen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr und der Mathematiker Prof. Dr. Friedrich Pukelsheim von der Universität Augsburg, Sachverständiges Mitglied der Wahlrechtskommission, stellten die derzeitige Situation sowie die Reformvorschläge vor.
Die Stadtberger Ortsvereinsvorsitzende Heike Heubach – selbst erste Nachrückerin in den Bundestag, sollte ein bayerischer SPD-Abgeordneter oder eine Abgeordnete während der laufenden Legislaturperiode ausscheiden - führte in das Thema ein. Ulrike Bahr räumte in ihrem Vortrag mit den angeblichen Ungerechtigkeiten auf: „Das Wahlrecht wird einfacher und gerechter, denn alle Fraktionen sind im gleichen Maße von der Verkleinerung betroffen“, betonte sie. Alle Parteien und alle Bundesländer würden nach der Reform absolut gleichbehandelt.
Statt der aktuell 736 oder bei Fortbestehen des derzeitigen Wahlrechts wo möglich künftig sogar mehr Abgeordneten im Bundestag schafft die Reform eine feste Bundestagsgröße von 630 Parlamentariern. Alle 299 Wahlkreise bleiben erhalten. Überhang- und Ausgleichsmandate werden abgeschafft. Weiterhin gilt die 5-Prozent-Hürde künftig jedoch ohne Grundmandatsklausel. Das bedeutet: Erzielt eine Partei weniger als 5 Prozent der Stimmen, zieht sie auch dann nicht in den Bundestag ein, wenn drei oder mehr ihrer Direktkandidat*innen in ihren Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten. (Derzeit profitiert die Linke von dieser Regelung.) Diese von der CSU als antibayerisch geschmähte Abschaffung der Grundmandatsregelung wurde übrigens erst aufgrund der Kritik einer von den Unionsparteien benannten Sachverständigen der Wahlrechtskommission im parlamentarischen Verfahren – fast im letzten Moment – ins Gesetz aufgenommen.
Einblicke in die Arbeit der Reformkommission
Prof. Dr. Friedrich Pukelsheim berichtete aus der Arbeit der Wahlrechtskommission. Diese umfasste 13 Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien sowie 13 Sachverständige. Das Ziel der Experten war neben der Größenbeschränkung des Bundestags das komplizierte und teils inkonsistente Wahlrecht transparent und einfach zu gestalten. Die Verteilung der 630 Sitze folge künftig strikt dem Verhältnis der Zweitstimmenergebnisse, erklärte der Mathematiker. Danach werden die Sitze den Parteien zugeteilt. Für jede Partei werden dann die ihr zustehenden Mandate nach dem Stimmergebnis an die Landeslisten weitergereicht. Zuletzt werden die Sitze mit den Kandidaten der Partei besetzt. Dabei kommen zunächst die Bewerber*innen zum Zug, die in ihren Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben. Danach verbleibende Sitze werden - wie bisher auch - aus der Landesliste der Partei besetzt. Sollte die Partei nach dem Zweitstimmenanteil weniger Sitze haben als „Wahlkreisgewinner“ gemäß Erststimmen, bleiben jene „Wahlkreisersten“ ohne Mandat, deren Erststimmenanteil am kleinsten ist.
Was sich aufs Erste kompliziert anhört, ist in der Umsetzung ganz einfach: Für die Parteienzusammensetzung des Bundestages ist die Zweitstimme maßgeblich. Diese entscheidet über die Verteilung der Mandate auf die Parteien. Mit der Erststimme wird die Reihenfolge bestimmt, in der „Wahlkreiserste“ Mandate erhalten. Das führt allerdings nur dann zu einer Auswahl, wenn der Anteil einer Partei an den „Wahlkreisgewinnern“ in einem Bundesland größer ist als der Anteil ihrer Zweitstimmen. Ansonsten erhalten alle „Wahlkreisgewinner“ ein Mandat.
Die Reformkommission sprach sich darüber hinaus mehrheitlich für eine Verlängerung der Legislaturperiode des Bundestages von bislang vier auf fünf Jahre aus. Eine Abstimmung unter den Anwesenden der Informationsveranstaltung ergab ebenfalls eine deutliche Zustimmung für eine Verlängerung.
Ein ungelöstes Problem bleibt die Unterrepräsentierung von Frauen im Parlament. Derzeit sind nur 34 Prozent der Abgeordneten Frauen. Die Kommission hat dieses Problem zwar ausführlich diskutiert, jedoch keinen gangbaren Weg zur Verbesserung gefunden. Auch in der Ampelkoalition gibt es dazu noch keine einheitliche Meinung. SPD und GRÜNE wollen mit einem Paritätsgesetz auf mehr Gleichstellung hinarbeiten, wohingegen die FDP ganz auf Freiwilligkeit setzt. Jedenfalls besteht Einigkeit unter den Parteien, auch denen der Opposition, dass mehr Parität ein politischer Auftrag ist, der alle angeht.