SPD fordert gemeinsamen Termin der Bürgermeisterwahl mit der Bundestagswahl

Veröffentlicht am 20.01.2017 in Wahlen

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt die Bürgermeisterwahl am Tag der Bundestagswahl abzuhalten.

Wir bitten, unseren Antrag baldmöglichst im Stadtrat zu behandeln.

Begründung:

Gemäß dem Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) Art.10 Absatz 2 Satz 2 kann eine Zusammenlegung von Wahlen dann zugelassen werden, wenn gegen die Durchführbarkeit der Wahl keine Bedenken bestehen und eine Beeinflussung der Wahl nicht zu befürchten ist. Dies kann im Fall der Bürgermeisterwahl als gesichert angesehen werden. Zumindest erscheint eine gegenseitige Beeinflussung bei Festlegung eines Wahltages nicht höher zu sein, als bei einem möglichen zeitlichen Abstand zwischen den Wahlen von einer Woche oder zwei Wochen. Größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass zwei unterschiedliche Wahltermine in engem zeitlichen Zusammenhang zu größerer Wahlmüdigkeit führen. Vermutlich wäre dann die Wahlbeteiligung wesentlich geringer als bei einem gemeinsamen Termin. Getrennte Wahltermine würden daher wohl eher zu nachteiligen Auswirkungen führen.

 

Ganz abgesehen davon ist davon auszugehen, dass die Kosten dieser Wahl für die Stadt bei einer Zusammenlegung der Termine deutlich geringer ausfallen würden.

Da solche Ausnahmen von der Regel aber der Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr bedürfen, sollte unseres Erachtens die Stadt über den Dienstweg baldmöglichst den Antrag an das zuständige Staatsministerium stellen.

 
 

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