SPD bringt Sachkompetenz in die Debatte um die Ansiedelung einer möglichen Flüchtlingskompetenz in Deuringen

Veröffentlicht am 29.11.2024 in Allgemein

Ein privater Investor will die Bebauung am Steppacher Feld vorantreiben und beantragt den Bau einer Flüchtlingsunterkunft. Im Stadtrat spricht man von Erpressung. Wie man mit einem Flugblatt Stimmung machen kann und den Stadtrat gegen sich aufbringt. 

Raffgierige Investoren, Erpresser oder andere  unglückliche Wörten sucht man in den Beiträgen der SPD-Fraktion vergebens. Damit kann ich keine Entwicklungen nicht beschleunigen oder vermeiden. Unser SPD-Vize Matthias Künzel nimmt Stellung zu o.a. Ansiedelung von Flüchtlingen in Deuringen. 
Bitte lesen sie selbst den Redebeitrag

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Zunächst vielen Dank an die Verwaltung und auch an Sie persönlich Herr Metz für die umfassende Information des Stadtrates, aber nicht zuletzt der vielen Besucher unserer Sitzung.

 

Eines vorab:

 

Grundsätzlich ist es das legitime Recht eines jeden Grundstückseigentümers, seine wirtschaftlichen Interessen zu verfolgen und nicht zuletzt Gewinn aus seiner Investition zu ziehen. Das machen nicht nur Investoren, sondern auch viele private Grundstückseigentümer und daran ist auch grundsätzlich nichts Schlimmes.

 

Der Investor hat die Grundstücke, um deren Entwicklung oder Nichtentwicklung es hier geht, vor knapp 10 Jahren von einer Reihe privater Voreigentümer erworben. Selbstverständlich hätte die Stadt schon damals gerne selbst das Eigentum erlangt, um zu bestimmen, was auf dieser Fläche passiert. Die Stadt hatte aber, damals wie heute, nicht die finanziellen Mittel, um mit dem Investor mitzuhalten. In der Konsequenz hat sich der Stadtrat damals aus Verantwortung gegen den Kauf entschieden. Das Thema kam dann 2021 auch noch einmal in den Stadtrat. Auch dort wurde gegen den Kauf entschieden.

 

Die Stadt kann nicht zu jedem beliebigen von einem Investor aufgerufenen Preis Grundstücke ankaufen. Die Stadt ist dem Gemeinwohl verpflichtet und muss mit ihren knappen Mitteln angemessen haushalten. Wir werden ja heute auch in anderen Tagesordnungspunkten noch sehen, dass die Stadt nicht gerade auf Rosen gebettet ist,

 

Und ganz unabhängig von der Eigentumslage an den Grundstücken, führt die Schaffung von Baurecht immer zu erheblichen Folgekosten, die wir im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger mitdenken müssen. Das sind vor allem die hohen Kosten für soziale Einrichtungen. Dies gilt besonders für die Kinderbetreuungseinrichtungen, die sehr teuer sind, lange finanziert werden müssen und für die jetzt schon kaum Personal gefunden werden kann.

Wir haben uns deshalb für eine nachhaltige Ansiedelungspolitik entschieden. Von der Priorität wurde an die erste Stelle ein Baugebiet Leitershofen gesetzt, danach ein Grundstück an der Leitershofer Straße und zuletzt Deuringen. Wir wollen schließlich, dass die Stadtberger Bürgerinnen und Bürger ihre Kinder innerhalb der Stadtgrenzen und nah am Wohnort in der Kinderkrippe und Kindergarten unterbringen können.

Der Investor hat von uns in den vergangenen Monaten und Jahren aus den genannten Gründen klare und eindeutige Signale erhalten, dass auf dieser Fläche aktuell noch nichts geschehen soll. Mit der Änderung des Baugesetzbuches durch den Bundesgesetzgeber im Herbst dieses Jahres sieht der Grundstückseigentümer nun offenbar seine Chance gekommen, kurzfristig doch noch einen schnellen Gewinn zu erzielen. Und auch wenn es grundsätzlich legitim ist, hier Gewinne realisieren zu wollen, lassen Sie es mich hier ganz klar sagen: Das gewählte Vorgehen nicht hingenommen werden:

Kein Nachbar und kein Deuringer, der sich hierdurch verunsichert fühlt, muss sich vorhalten lassen, dass sie oder er überreagiert. Das wird besonders deutlich, wenn man den zeitlichen Ablauf betrachtet:

Der Bauantrag wurde bereits am 14.11.2024 gestellt. Das Schreiben der Bauherrin an die Anwohner datiert aber vom 22.11.2024 und lag noch am gleichen Tag und damit am Anfang des Wochenendes in den Briefkästen. Es war offensichtlich gewollt, dass die Verunsicherung über das Wochenende wächst, während das Rathaus geschlossen ist. Aber Stadtbergen und Deuringen sind gut vernetzt und so wurden bereits am Wochenende viele informelle Gespräche geführt, die nach meiner Einschätzung bereits zur Versachlichung beigetragen haben. Vielen Dank an alle, die hier die berechtigten Fragen der Anwohner beantwortet haben.

Und all diese vermeidbare Aufregung um eine Unterkunft, die offensichtlich nur provozieren und uns als Stadtrat in Zugzwang bringen soll. Im Übrigen: Stadtbergen und Deuringen sind ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortungen bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen bereits in der Vergangenheit nachgekommen und werden dies selbstverständlich auch weiterhin tun.

Aufgrund der Ausführungen der Verwaltung wissen wir, dass mit einer Genehmigung des Antrags ohnehin nicht zu rechnen ist. Die vom Eigentümer beabsichtigte Planung ist zwar grundsätzlich möglich. § 246 BauGB enthält aber eine ganz wesentliche Voraussetzung.

„Von den Absätzen 8 bis 13 darf nur Gebrauch gemacht werden, soweit dringend benötigte Unterkünfte im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können.“

Diese Voraussetzung ist aber ganz offensichtlich nicht erfüllt. Weder wurden, noch ist dies in absehbarer Zeit zu erwarten, der Stadt Stadtbergen Flüchtlinge in einer so großen Zahl zugeteilt, dass dies zu dem im Gesetz beschriebenen dringenden (ungedeckten) Bedarf geführt hätte.

 

Es ist also im Ergebnis überhaupt nicht mit einer Genehmigung des Antrags zu rechnen.

Wir sollten uns deshalb hier bei der Entscheidung darüber, wie die Stadt weiter vorgeht, nicht beirren lassen. Wir wollten bisher aus guten Gründen noch kein Baurecht für Wohngebäude auf dieser Fläche schaffen und sollten dies auch nicht angesichts der neuen Entwicklung tun.

Wir werden es deshalb als SPD-Fraktion auch heute ablehnen auf dem „Steppacher Feld“ jetzt in die Bauleitplanung einzutreten. Die Situation hat sich gegenüber den bisherigen Überlegungen nicht geändert.

Es gilt das gesprochene Wort.

 
 

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