Keine Glorifizierung von einem Verfassungsvater

Veröffentlicht am 22.06.2024 in Allgemein

In der aktuellen Zeit sind Entwicklungen zu beobachten, Sachverhalte schnell an die Öffentlichkeit zu bringen und „hochzujubeln“ oder „niederzuprügeln“. Diese Art von Oberflächlichkeit fällt in der Diskussion und in den Medien immer wieder auf. Deswegen ist es notwendig, sich genauer mit den Sachverhalten zu beschäftigen und Zeit aufzubringen zu hinterfragen. Ein wertvolles Beispiel ist in unserer Kommune Alfred Hausmann. Alfred Hausmann ist Vorstandsmitglied in der Erinnerungswerkstatt Augsburg (EWA). Immer wieder informiert er unaufgeregt über geschichtliche Sachverhalte. So auch in der „Verehrung“ eines bezeichneten Gründungsvater des Grundgesetzes hatte er in den letzten Jahren immer wieder Informationen zusammen getragen. Es geht um Josef Ferdinand Kleindinst, der in den Parlamentarischen Rat berufen wurde. Gönnen Sie sich die Zeit und lesen Sie recherchierte Informationen.

In Stadtbergen wurde zur 75-jährigen Gültigkeit des Grundgesetzes mehrfach stolz an einen Mitverfasser aus dem Ort erinnert. Josef Ferdinand Kleindinst war 1947/48 Mitglied des Parlamentarischen Rats, der das Grundgesetz erarbeitete, und vertrat von 1949 bis 1957 die CSU im Bundestag. Er wurde u.a.mit dem Bundesverdienstkreuz und dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet. 1962 starb er in Stadtbergen.
EWA-Vorstandsmitglied Alfred Hausmann weiß durch seine Forschungen seit langem um die zwielichtige Rolle, die Kleindinst im „Dritten Reich“ spielte und erstellte dazu eine 15-seitige Dokumentation.
Wesentliche Fakten daraus sind:
Kleindinst arbeitete von 1933 bis 1945 loyal für die nationalsozialistische Stadtregierung als Referent (berufsmäßiger Stadtrat) für Kunst und Wohlfahrt (Referat 6).
Dass der Leiter des Wohlfahrtsamtes Dr. Seiler sog. Asoziale ans KZ überstellte, fällt somit in Kleindinsts Verantwortung. Als Referatsleiter für Kunst organisierte er zusammen mit den Leitern der Städtischen Kunstsammlungen Lieb und Weihrauch den Kunstraub an den Augsburger Juden. Vor und nach den Deportationen kam alles von Wert nach Raub durch die Gestapo und Ankauf vom Finanzamt durch die Stadt in die Städtischen Kunstsammlungen. Jeder Erwerb lief über den Schreibtisch von Kleindinst, ist aktenkundig und mit seiner Unterschrift dokumentiert. Nachzulesen im Akt „Jüdischer Kunstbesitz“ im Stadtarchiv. Im Bedarfsfall beantragte Kleindinst weitere Gelder vom OB.
In seinem Spruchkammerverfahren gelang es Kleindinst, seine Mitarbeit als inneren Widerstand darzustellen und in der 3. Instanz das Urteil zu erstreiten: Er ist überhaupt nicht belastet. OB Müller lobte ihn in seiner Grabrede als “einen der wenigen, die sich verweigerten, eine tragende Säule der Stadtverwaltung.“
Bleibt noch anzufügen: der „Vater des Grungesetzes“ stimmte mit „Nein!“, als es galt ihm Gültigkeit zu verschaffen. Die Länder waren ihm zu einflusslos. Der Wert des Grundgesetzes erschloss sich ihm in seiner bayerischen Bockigkeit nicht.
Dennoch wurde er kürzlich gefeiert als “Architekt des Grundgesetzes und Wegbereiter des neuen Deutschland“ durch zwei ausführliche Artikel in der AZ, einer Sendung in Bayern 1, einer Gedenkstätte auf seiner aufgelassenen Grabstelle und im Rahmen einer Feierstunde zum Grundgesetz. In den AZ-Artikeln wurde bedauert, dass es keine Straßenbenennung nach Kleindinst gibt. Das wollte Alfred Hausmann durch seine Arbeit verhindern. Es scheint gelungen zu sein.

 
 

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