
Wahrscheinlich haben Sie in den letzten Tagen ebenfalls den Grundsteuerbescheid erhalten.
Die Grundsteuer bleibt stabil – das habe ich in den letzten Tagen immer wieder an den Informationsständen erzählt. Doch der Nebensatz „für die Kommune“ ist den Zuhörenden wahrscheinlich nicht aufgefallen.
Ich konnte meinen Augen kaum trauen, als ich im November 2024 auf meinem Kontoauszug die folgende Buchung entdeckte: 12773/FAD 12773 Grundsteuer Reiterweg 15 Wohnung/44,02/15.11.24
Nun zahle ich im Quartal 143,31 Euro. Die Steigerung von 226 % hat mich ebenfalls negativ überrascht.
Doch eines war klar: Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basierte auf den veralteten Einheitswerten von 1964. Unser kleines Grundstück am Reiterweg hat im Laufe der Jahre erheblich an Wert gewonnen.
Es mag hart klingen, aber ich bin überzeugt: „Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache Schultern.“
Die Grundsteuer sehe ich weiterhin als eine der gerechtesten Steuerformen an.
Ob Steuern und Gerechtigkeit tatsächlich miteinander in Beziehung gesetzt werden können, ist für mich jedoch eine philosophische Frage.
Hätte man es anders machen können?
Im erweiterten Teil veröffentliche ich einen Artikel von Volkmar Halbleib, in dem er darstellt, wie eine alternative Lösung hätte aussehen können.
