Grundsteuerbescheid - die Überraschung ist groß

Veröffentlicht am 22.01.2025 in Allgemein

Wahrscheinlich haben Sie in den letzten Tagen ebenfalls den Grundsteuerbescheid erhalten.
Die Grundsteuer bleibt stabil – das habe ich in den letzten Tagen immer wieder an den Informationsständen erzählt. Doch der Nebensatz „für die Kommune“ ist den Zuhörenden wahrscheinlich nicht aufgefallen.

Ich konnte meinen Augen kaum trauen, als ich im November 2024 auf meinem Kontoauszug die folgende Buchung entdeckte: 12773/FAD 12773 Grundsteuer Reiterweg 15 Wohnung/44,02/15.11.24

Nun zahle ich im Quartal 143,31 Euro. Die Steigerung von 226 % hat mich ebenfalls negativ überrascht.

Doch eines war klar: Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basierte auf den veralteten Einheitswerten von 1964. Unser kleines Grundstück am Reiterweg hat im Laufe der Jahre erheblich an Wert gewonnen.

Es mag hart klingen, aber ich bin überzeugt: „Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache Schultern.“
Die Grundsteuer sehe ich weiterhin als eine der gerechtesten Steuerformen an.

Ob Steuern und Gerechtigkeit tatsächlich miteinander in Beziehung gesetzt werden können, ist für mich jedoch eine philosophische Frage.

Hätte man es anders machen können?
Im erweiterten Teil veröffentliche ich einen Artikel von Volkmar Halbleib, in dem er darstellt, wie eine alternative Lösung hätte aussehen können.

SPD plädiert für eine faire Grundsteuerreform

27. Dezember 2024

Die Ungerechtigkeit ist fest einprogrammiert: Wenn zum Jahreswechsel die ersten Bescheide der Gemeinden für die neue Grundsteuer eingehen, rechnet Volkmar Halbleib in vielen bayerischen Haushalten mit unangenehmen Überraschungen. Manche Eigentümer müssen dann ein Vielfaches dessen zahlen, was bisher üblich war. „Das gibt für viele ein böses Erwachen“, prophezeit der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und erinnert daran, auf wen die unfaire Reform der Grundsteuer zurückgeht: auf CSU und Freie Wähler, die anders als der Bund bei der Berechnung nicht den Wert des Grundstücks berücksichtigen, sondern lediglich seine Größe.

„5000 Quadratmeter in einem Dorf in Oberfranken werden nun genauso besteuert wie 5000 Quadratmeter in der Münchner Innenstadt“, kritisiert Volkmar Halbleib. „Randlagen und Premiumlagen werden einfach gleichgesetzt.“ Zwingend wäre dies keineswegs – die Staatsregierung hat sich schlicht und einfach für einen bayerischen Sonderweg entschieden. Ausbaden müssen dies nun die Eigentümer ebenso großer wie dünn bebauter Flächen auf dem Land. Je ländlicher, desto stärker steigt die Steuerbelastung – Profiteure sind Villenbesitzer in Bayerns Bestlagen. „Die Kleinen zahlen die Zeche für die Großen – das ist das Gegenteil von sozial ausgewogener Steuerpolitik“, so Halbleib. Der unterfränkische SPD-Politiker fordert die Staatsregierung daher dringend auf, die neue Schieflage noch einmal zu überdenken und ein gerechtes Grundsteuermodell nach dem Vorbild des Bundes einzuführen. Die Reform der Grundsteuer geht auf einen Spruch des Bundesverfassungsgerichts zurück.

Ärgerlich findet Halbleib auch, dass CSU und Freie Wähler eine große Chance versäumt haben: die Einführung der sogenannten Grundsteuer C, die für brachliegende Baugrundstücke anfallen würde und so zum raschen Bau neuer Wohnhäuser animieren könnte. Für Halbleib wäre dies ein unverzichtbarer Beitrag zur Behebung der sich immer weiter zuspitzenden Wohnungsnot. „Wie viele Fehler kann man gleichzeitig machen bei der Umsetzung einer Steuernovelle?“, fragt Halbleib mit kritischem Blick auf die Regierungsparteien. „Aber für Einsicht sollte es nie zu spät sein.“

 
 

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