Die Umlagenkette – wer von wem Geld holt
Um zu verstehen, warum eine Entscheidung in München in Stadtbergen ankommt, muss man eine Kette kennen. Der Bezirk Schwaben hat so gut wie keine eigenen Steuern. Er holt sich sein Geld über die Bezirksumlage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Der Landkreis Augsburg zahlt diese Umlage – und holt sich das Geld über die Kreisumlage bei seinen Gemeinden. Am Ende der Kette stehen wir.
Wie groß die Posten sind, zeigt der Bezirkshaushalt 2026, beschlossen am 18. Dezember 2025 in Kloster Irsee: ein Gesamtvolumen von 1,24 Milliarden Euro, davon 870,7 Millionen Euro aus der Bezirksumlage. Der Hebesatz stieg um 1,9 Punkte auf 26,9 Prozent – nach 3,8 Punkten im Jahr davor. Der Landkreis Augsburg hat seine Kreisumlage daraufhin von 49 auf 50,5 Punkte angehoben; ein Umlagepunkt entspricht dort 2026 rund 4,02 Millionen Euro. So landet die Bezirksentscheidung aus Irsee in unserem Haushalt.
WARUM DIE KOSTEN DAVONLAUFEN
Rund 94 Prozent des Verwaltungshaushalts des Bezirks sind soziale Leistungen – 1,13 Milliarden Euro. Allein von 2024 bis 2026 sind sie um 186 Millionen Euro gestiegen, mehr als 23 Prozent. Dahinter stehen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege für über 25.000 Menschen in Schwaben – gesetzliche Ansprüche, maßgeblich geprägt vom Bundesteilhabegesetz. Sparen kann der Bezirk hier nicht, und das ist richtig so. Diese Leistungen sind kein Luxus, sondern Teilhabe.
Dass das kein Problem fehlenden Sparwillens ist, zeigt der Landkreis Augsburg: 6,5 Millionen Euro für 2026 gestrichen bei beeinflussbaren laufenden Ausgaben, freiwilligen Leistungen und Kreiszuschüssen – und selbst danach blieb eine freie Finanzspitze von nur 132.600 Euro. Inzwischen gilt dort eine Haushaltssperre. Das Problem ist nicht das Sparen, sondern eine Einnahmenseite, die nicht zu den Aufgaben passt.
Dass Martin Sailer beide Ämter führt – Landrat des Landkreises Augsburg, im März 2026 mit 57,9 Prozent wiedergewählt, und Bezirkstagspräsident von Schwaben – ist dabei eine beachtliche Leistung, und es bringt echte Synergien: Wer die Bezirksumlage festsetzt und sie anschließend im Kreishaushalt verkraften muss, kennt beide Seiten der Rechnung. Genau darin liegt aber auch ein Spannungsverhältnis, denn die beiden Ämter haben unterschiedliche Anforderungen. Der Bezirk muss seine Pflichtaufgaben finanzieren, der Landkreis seine Gemeinden schonen. Dass der Bezirk 2026 statt der geplanten 2,9 nur 1,9 Hebesatzpunkte zugelegt hat – ausdrücklich „aus Rücksicht auf die Umlagezahler“ – zeigt, wie dieser Konflikt austariert wird. Auflösen lässt er sich auf kommunaler Ebene nicht. Das geht nur über die Einnahmen.
Warum Erfolg vor Ort nur zum Teil ankommt
Der kommunale Finanzausgleich soll Unterschiede abfedern: Wer wenig Steuerkraft hat, bekommt hohe Schlüsselzuweisungen, wer viel hat, bekommt weniger. Dahinter steht das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse – daran halten wir fest. Eine Gemeinde mit schwacher Wirtschaft wird nicht für Misserfolg belohnt, sondern für Strukturnachteile ausgeglichen.
Die Kehrseite muss man trotzdem benennen. Steigt unsere Steuerkraft, sinken die Zuweisungen. Und die Umlagekraft, auf deren Basis Kreis- und Bezirksumlage berechnet werden, setzt sich aus den Steuerkraftzahlen des Vorvorjahres und 80 Prozent der Schlüsselzuweisungen des Vorjahres zusammen. Ein gutes Gewerbesteuerjahr erhöht also mit etwa zwei Jahren Verzögerung unsere Umlage – und zwar auch dann, wenn die Gewerbesteuer in der Zwischenzeit wieder eingebrochen ist. Genau das erleben wir gerade: Die Umlage wächst, der Gewerbesteueransatz sinkt. Von einem guten Jahr bleibt vor Ort nur ein Bruchteil. Das ist keine Bestrafung, aber es ist ein Anreizproblem, das man beim Namen nennen muss.
Drei Einnahmequellen, drei Grenzen
Auf der Einnahmenseite haben wir weniger Spielraum, als viele vermuten. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erhalten die Gemeinden 15 Prozent des Landesaufkommens, verteilt über eine Schlüsselzahl. In diesen Schlüssel zählt das Einkommen der Einwohner aber nur bis zu einer Kappungsgrenze – seit 2024 bis 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, bei Zusammenveranlagung 80.000 Euro. Was darüber liegt, fällt aus unserer Schlüsselzahl heraus und kommt anderen Gemeinden zugute. Es geht nicht verloren, es bleibt im kommunalen Topf – aber eben nicht bei uns.
Die Grundsteuerreform hat in Bayern seit 2025 ein wertunabhängiges Flächenmodell gebracht: Boden- und Gebäudeflächen zählen, Wert und Lage nicht mehr. Das hat Lasten verschoben – wer viel Fläche hat, zahlt mehr. Die Gesamtsumme bestimmt dabei nicht das Modell, sondern der kommunale Hebesatz; weil die Messbeträge im Flächenmodell im Schnitt niedriger ausfallen, mussten die Hebesätze vielerorts deutlich angehoben werden, ohne dass unterm Strich mehr hereinkommt.
Und eigene neue Steuerarten? Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt und den Kommunen damit einen Weg geöffnet. Der Bayerische Landtag hat ihn per Änderung des Kommunalabgabengesetzes wieder geschlossen – beschlossen im Dezember 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026, bislang als einziges Bundesland. Man kann über die Verpackungssteuer selbst streiten. Dass ein vom höchsten Gericht bestätigtes kommunales Gestaltungsrecht landesrechtlich gestrichen wird, ist aber eine Schwächung der Selbstverwaltung – und sie trifft ausgerechnet die Ebene, die am Ende der Kette steht.
Wenn Bundesgeld unterwegs kleiner wird
Dazu kommt eine Erfahrung, die viele Kommunen teilen: Stellt der Bund Geld bereit, kommt es vor Ort nicht in voller Höhe an.
Schulmodernisierung. Der Bund verdoppelte sein Sondervermögen für finanzschwache Kommunen 2017 auf 7 Milliarden Euro, ausdrücklich für die Schulinfrastruktur. Auf Bayern entfielen 293,048 Millionen Euro, auf den Regierungsbezirk Schwaben davon 29,4 Millionen Euro. Der Freistaat reichte sie über das Programm KIP-S aus – als Zuschuss von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. So sieht es das Bundesgesetz vor: mindestens 10 Prozent tragen „die Länder einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände“. Das Land kann diesen Rest übernehmen – es muss nicht. In Bayern blieb er bei den Kommunen. Das ist der wunde Punkt: Ein Programm für finanzschwache Gemeinden setzt voraus, dass gerade diese Gemeinden einen Eigenanteil aufbringen, dazu die nicht förderfähigen Kosten und alles unter 50.000 Euro. Wer das Geld nicht hat, holt die Förderung nicht ab.
Nahverkehr. Ähnlich bei der Schiene. Für kommunale Verkehrsprojekte gibt es das GVFG-Bundesprogramm – dort wurde kritisiert, dass 2018 nur 62 Millionen Euro nach Bayern flossen, während Baden-Württemberg 146 Millionen Euro abrief. Der Vorwurf lautet weniger, der Freistaat halte Mittel zurück, als dass er die Kommunen beim Abruf zu wenig unterstütze. Fair ist auch: Bayern hat sich 2024 im Bundesrat selbst dagegen gewehrt, dass der Bund 350 Millionen Euro an Regionalisierungsmitteln einbehält. Der Streit um die Durchleitung läuft in beide Richtungen – für uns zählt das Ergebnis. Ein Förderprogramm mit Eigenanteil ist keine Finanzausstattung. Verlässliche Einnahmen sind es.
„Die Umlage steht fest, bevor die Gewerbesteuer feststeht. Gekürzt wird deshalb zuerst dort, wo das Zusammenleben entsteht – beim Vereinszuschuss, beim Ferienprogramm, beim Treffpunkt. Mit einer verlässlichen Verbundquote könnten wir wieder planen statt reparieren.“
— Roland Mair, stellvertretender Vorsitzender der SPD Stadtbergen
Was wir fordern
Die 210 Millionen Euro sind kein strukturelles Versprechen, sondern ein Verhandlungsergebnis für ein Jahr. 2026 waren es bereits 480 Millionen Euro zusätzlich für die Bezirke – und trotzdem musste Schwaben den Hebesatz erhöhen. Was fehlt, ist Verlässlichkeit.
Die bekommen wir über den Steuerverbund: Von dem, was Bayern an Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer vereinnahmt, geht ein fester Anteil an die Kommunen – die Verbundquote. Sie lag jahrelang bei 12,75 Prozent, steigt über 13 auf 13,3 Prozent im Jahr 2026 und auf 13,5 Prozent ab 2027. Der Bayerische Gemeindetag hält 15 Prozent für nötig. Wir schließen uns dieser Forderung an, weil ein gesetzlich festgeschriebener Anteil etwas kann, was ein jährlicher Zuschuss nicht kann: Er erlaubt Planung über mehrere Jahre.
Dazu gehört, dass das Konnexitätsprinzip wieder greift. Artikel 83 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung verlangt: Wer Aufgaben überträgt, regelt gleichzeitig deren Finanzierung und gleicht Mehrbelastungen aus. In der Praxis ist dieser Grundsatz weich geworden – und bei bundesrechtlichen Rechtsansprüchen im Sozialbereich greift er ohnehin nicht. Deshalb brauchen wir auch in Berlin eine Regel: Wer Standards setzt, zahlt sie.
UNSERE DREI FORDERUNGEN
- Verbundquote von 15 Prozent, gesetzlich festgeschrieben statt jährlich verhandelt.
- Ein Konnexitätsprinzip, das wirkt – in Bayern und als Regel auf Bundesebene: Wer Standards setzt, zahlt sie.
- Förderprogramme ohne Eigenanteilsfalle: Mittel für finanzschwache Kommunen müssen ohne Kofinanzierung abrufbar sein.
Wir wollen keinen Streit zwischen den kommunalen Ebenen. Bezirk, Landkreis und Stadt führen überwiegend aus, was Bund und Freistaat beschließen. Wir wollen einen Rahmen, in dem eine Stadt wie Stadtbergen ihre Pflichtaufgaben erfüllen kann – das Feuerwehrhaus aus Teil 1 zum Beispiel – ohne jedes Jahr zu fragen, welcher Verein als nächstes dran ist. 210 Millionen helfen 2027. Eine höhere Verbundquote hilft dauerhaft.
SPD-Ortsverein Stadtbergen · Stadtbergen, 5. November 2026 · Kategorie: Kommunalfinanzen · Teil 2 von 2
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