
Hallen, Gebühren, Feuerwehrhaus – was der Haushalt bei uns anrichtet
Stadtbergen zahlt 2026 über zehn Millionen Euro Kreisumlage und schließt den Haushalt trotzdem mit einem Minus. Was das praktisch bedeutet, merkt man an den Hallen, am Parkplatz und an einem Feuerwehrhaus von 1982.
Zusammenfassung: Unsere Vereine können die städtischen Sporthallen für den Trainingsbetrieb kostenfrei nutzen – 2025 hat der Rechnungsprüfungsausschuss diese Überlassung reklamiert. Seit 1. Juli 2026 gilt ein Entgeltverzeichnis für Veranstaltungen in städtischen Räumen: Vereine zahlen nur 20 Prozent der Raumpreise, bei den verpflichtenden Posten aber den vollen Satz – 200 Euro Reinigungspauschale ab 200 Teilnehmern, 30 Euro Platzmiete für den Parkplatz an der Panzerstraße, der ab 300 Gästen gemietet werden muss. Gleichzeitig wartet das Feuerwehrhaus auf seine Sanierung. Der Grund steht in den Zahlen: 10.514.900 Euro Kreisumlage 2026, ein Jahresergebnis von minus 1.634.900 Euro, ein Gewerbesteueransatz, der auf 4,05 Millionen Euro gesunken ist. Der Stadt ist daraus kein Vorwurf zu machen – sie handelt im Rahmen dessen, was ihr bleibt. Die Frage ist, warum ihr so wenig bleibt.
Die Hallen – eine Leistung unter Prüfungsdruck
In Stadtbergen können unsere Vereine die städtischen Sporthallen kostenfrei nutzen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine freiwillige Leistung – eine Leistung, über die der Stadtrat selbst entscheidet und die er jederzeit ändern kann. Und sie steht unter Prüfungsdruck: 2025 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die kostenfreie Überlassung reklamiert.
Rechnerisch ist das ein Posten in einer Liste. Tatsächlich ist es die Grundlage dafür, dass Mannschaften trainieren, Kinder zum Sport kommen und Ehrenamtliche weitermachen. Eine Nutzungsgebühr spart der Stadt keine Kosten – sie verlagert sie auf die Vereinsbeiträge und damit auf die Familien. Wer dort ansetzt, holt das Geld nicht aus dem Nichts, sondern aus den Haushalten von Eltern, die ihre Kinder zum Training bringen.
Was seit Juli gilt
Und genau in diese Richtung geht es weiter. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es das „Entgeltverzeichnis städtische Veranstaltungsräume“. Der Trainingsbetrieb bleibt kostenfrei – das haben Erster und Zweiter Bürgermeister bestätigt. Berechnet werden Veranstaltungen. Es trifft also nicht den Sportbetrieb, sondern das Vereinsfest, das Turnier, den Jahresabschluss: genau die Anlässe, mit denen Vereine ihre Kasse füllen und ihr Publikum erreichen.
Fairerweise zuerst das, was das Verzeichnis gut macht. Es staffelt nach Nutzergruppen, und örtliche Vereine stehen in der günstigsten Kategorie: Sie zahlen 20 Prozent des Normalpreises. Die ganze Sporthalle kostet einen Verein 18 Euro die Stunde statt 90, die Sporthalle exklusiv samt Nebenräumen 40 Euro statt 200. Stühle, Tische und Garderobenständer sind kostenlos, das Vereinszimmer ebenfalls. Während gewerbliche Mieter 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Nettopreise zahlen, bleibt die Vereinsnutzung als Förderung des Sports steuerfrei. Und wer eigene Sachkundige hat, deren Eignung die Stadt bestätigt, bekommt beim Tribünenaufbau 50 Prozent Rabatt durch Eigenleistung. Das ist eine ernst gemeinte Vereinsförderung, und sie sollte nicht kleingeredet werden.
Der Haken liegt woanders – bei den Posten, die man sich nicht aussuchen kann. Die Reinigungspauschale ist „bei allen Großveranstaltungen (>200 Teilnehmer) verpflichtend“ und kostet 200 Euro pro Veranstaltung. Für Vereine gilt hier ausdrücklich „wie Kat. A“, also der volle Satz: Der 80-Prozent-Nachlass greift nicht. Dasselbe bei der Teleskoptribüne mit 280 Euro und dem Verlegen der Bodenmatten mit 200 Euro. Die Begründung steht in der Fußnote – Leistungen mit Personalkosten werden nicht herabgestuft, weil intern stets zu 100 Prozent verrechnet wird.
Dazu kommt der Parkplatz. Die „Platzmiete Parkplatz ‚alte Baumschule‘“ steht mit 30 Euro pro Veranstaltung für Vereine in der Liste – und bei Veranstaltungen in der Sporthalle mit mehr als 300 Gästen muss der Veranstalter diesen Parkplatz mieten, damit die Parkplatzverhältnisse gesichert sind. Eine Wahl hat er dabei nicht.
EIN VEREINSFEST, GERECHNET
Sechs Stunden Sporthalle exklusiv zum Vereinstarif: 240 €. Pflicht-Reinigungspauschale ab 200 Teilnehmern: 200 €. Pflicht-Platzmiete Parkplatz ab 300 Gästen: 30 €. Zusammen rund 470 Euro, bevor der erste Gast da ist – und davon entfallen 230 Euro auf Positionen, bei denen der Vereinsrabatt nicht gilt. Wer eine Tribüne braucht, zahlt 280 Euro obendrauf.
Das Verzeichnis kennt noch eine Staffel für Vielnutzer: Ab drei Veranstaltungen in einem Kalenderhalbjahr gibt es noch einmal 10 Prozent Nachlass, ab fünf 25 Prozent, ab zehn 50 Prozent. Das ist sinnvoll für Vereine mit dichtem Terminkalender. Dem Verein, der einmal im Jahr sein Sommerfest ausrichtet, hilft es nicht – drei Veranstaltungen im Halbjahr erreicht er nie. Entlastet wird also, wer ohnehin viel bewegt; wer einen einzigen großen Termin im Jahr hat, zahlt den vollen Satz. Gerade für kleine Vereine ist dieser eine Termin aber oft der wichtigste.
Ebenfalls neu: Der erweiterte Parkplatz auf der Fläche der ehemaligen Baumschule an der Panzerstraße wird bei Veranstaltungen bewirtschaftet – bislang war Parken im Landkreis Augsburg nahezu überall kostenlos.
Der Stadt ist daraus kein Vorwurf zu machen – im Gegenteil: Sie handelt im Rahmen dessen, was ihr bleibt, sie hat den Vereinen einen echten Nachlass eingeräumt, und sie handelt lieber, als den Mangel zu verwalten. Aber man muss sehen, in welche Richtung das läuft. Wenn oben nicht genug ankommt, wird es unten geholt – und zwar genau dort, wo das Ehrenamt sein Geld verdient. Das ist keine Finanzpolitik, das ist Schadensbegrenzung.
Entscheidend ist: Die reguläre Hallennutzung steht den Vereinen weiterhin kostenfrei offen, und über die Pflichtpositionen lässt sich reden. Ob ein Verein, der ein Sommerfest ausrichtet, die Reinigung zum vollen Satz zahlen muss, ist keine Naturkonstante, sondern eine politische Entscheidung. Dafür lohnt es sich zu streiten – und dafür lohnt es sich, über die Einnahmenseite zu reden, statt nur über Streichlisten.
Die andere Seite derselben Zange: das Feuerwehrhaus
Während bei den Veranstaltungen gerechnet wird, wartet an anderer Stelle eine Pflichtaufgabe. Das Feuerwehrhaus steht der Freiwilligen Feuerwehr Stadtbergen seit 1982 zur Verfügung, im Jahr 2000 um eine Garage erweitert. Brandschutz ist keine Kür – kommt so ein Gebäude in die Jahre, ist Sanieren oder Neubauen keine politische Option, sondern eine Verpflichtung. Genau solche Investitionen bleiben liegen, wenn der laufende Haushalt schon ohne sie nur mit Mühe aufgeht. So entsteht das schlechteste Ergebnis von beiden: Bei den freiwilligen Leistungen wird gerechnet, und die Pflichtaufgabe wartet trotzdem.
Das Gleiche gilt für das Jugendzentrum Inside – eine freiwillige Leistung, seit Jahren ein verlässlicher Ort für Jugendliche ab zwölf. Wir wollen, dass es das bleibt. Solche Angebote verschwinden nicht durch eine große Entscheidung, sondern durch viele kleine Sparbeschlüsse.
Die Zahlen hinter den Entscheidungen
Wer wissen will, warum die Stadt so rechnet, muss sich einen einzigen Posten ansehen: die Kreisumlage. Das ist der Betrag, den Stadtbergen jedes Jahr an den Landkreis Augsburg abführt – und der Landkreis leitet damit unter anderem die Bezirksumlage weiter. Dieser Posten steht fest, bevor die eigenen Einnahmen feststehen, und er ist in den letzten Jahren kräftig gewachsen.
KREISUMLAGE DER STADT STADTBERGEN
| Jahr |
Betrag |
| 2020 |
8.248.906 € (48,25 v. H.) |
| 2023 |
9.151.447 € (49,00 v. H.) |
| 2025 |
10.005.356 € (49,00 v. H.) |
| 2026 (Haushaltsansatz) |
10.514.900 € (50,50 v. H.) |
Quelle: Haushaltsplan 2026 der Stadt Stadtbergen. In sechs Jahren ein Plus von über 2,2 Millionen Euro.
Die Einnahmenseite entwickelt sich derweil in die andere Richtung: Der Gewerbesteueransatz sinkt von 5,32 Millionen Euro (Rechnungsergebnis 2024) über 4,55 auf 4,05 Millionen Euro – bei unverändertem Hebesatz von 350 v. H.
Das Ergebnis dieser Schere steht in der Haushaltssatzung 2026, die der Stadtrat am 23. April 2026 beschlossen und das Landratsamt Augsburg am 12. Mai 2026 genehmigt hat: Erträge von 37.070.000 Euro, Aufwendungen von 38.704.900 Euro – ein Jahresergebnis von minus 1.634.900 Euro. Der Höchstbetrag für Kassenkredite ist auf 7 Millionen Euro festgesetzt. Das ist kein Haushalt, aus dem man ein Feuerwehrhaus finanziert, ohne an anderer Stelle etwas zu lassen.
„Eine Stadt wie Stadtbergen braucht eine Grundausstattung, die am Anfang der Kette gesichert ist – nicht das, was nach Bezirk und Landkreis übrig bleibt.“
— Jan Dengel, Vorsitzender der SPD Stadtbergen
Und jetzt die eigentliche Frage
Stadtbergen ist keine abgehängte Gemeinde. Wir haben Betriebe, wir haben Arbeitsplätze, wir haben eine funktionierende Wirtschaft und Menschen, die hier gut verdienen. Trotzdem diskutieren wir über Hallengebühren und schieben die Sanierung eines Gerätehauses vor uns her, das älter ist als die meisten, die darin Dienst tun.
Das ist kein Verwaltungsversagen und kein fehlender Sparwille – weder bei uns, noch beim Landkreis, noch beim Bezirk. Es ist ein strukturelles Problem. Warum muss eine Stadt mit funktionierender Wirtschaft so rechnen? Die Antwort liegt nicht im Rathaus. Sie liegt in der Art, wie kommunale Einnahmen in Bayern verteilt, umgelegt und begrenzt werden.
FORTSETZUNG
In Teil 2 schauen wir uns genau das an: die Umlagenkette von der Gemeinde über den Landkreis zum Bezirk, den Finanzausgleich mit seinem Zwei-Jahres-Nachlauf, die Kappungsgrenze bei der Einkommensteuer – und was die 210 Millionen Euro für die bayerischen Bezirke daran ändern. Und was nicht.
SPD-Ortsverein Stadtbergen · Stadtbergen, 5. November 2026 · Kategorie: Kommunalfinanzen · Teil 1 von 2
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