Keine Parkplätze am Gesundheitszentrum (Lhf, Schlossstr. 55)

Veröffentlicht am 15.02.2024 in Allgemein

Wer kennt das untere Schloss nicht in Leitershofen? Man findet es am Ende der Hauptstraße Richtung Schlossstraße. Auf der Höhe von St. Oswald verengt ein Gebäude die Straße. Viele Menschen wundern sich über die Wegführung durch den Innenhof des unteren Schlosses. Dieses Wohngebäude unterliegt der Veränderung.

Im letzten Bauausschuss vom Februar 2024 war der unscheinbare Punkt „Ausbau Dachspitz, Einbau Gauben, Anbau Terrasse in der Schloßstraße 55 auf der Agenda. Dahinter verbirgt sich der Ausbau mit Praxisräumen. Im Detail soll im Dachgeschoss ein Yoga-Raum sowie ein Raum für Gesprächstherapie untergebracht werden. Im Erdgeschoss sind neben einem Aufenthaltsraum für Mitarbeiter ein weiterer Gesprächsraum sowie eine Cafeteria für den internen Gebrauch vorgesehen. An die Cafeteria wird die Terrasse angebaut.

Dort werden keine Stellplätze für die Besucher vorgehalten, das sehe ich als Gefährdung für die Verkehrsteilnehmende an und habe es im Bauausschuss massiv reklamiert und um Veröffentlichung in der Presse gebeten.

Das Bauvorhaben liegt im ungeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Für die Nutzungsänderung des denkmalgeschützten Wohngebäudes in ein Gesundheitszentrum liegt bereits eine Baugenehmigung des Landratsamts Augsburg vom 18.09.2019 vor.

Als Mitglied des Bauausschusses habe ich nichts gegen die Pläne, wehre mich jedoch gegen die Übernahme einer Klausel, der bereits vor einigen Jahren zugestimmt wurde:

Wie bereits bei der Beratung zur damaligen Nutzungsänderung ausgeführt, muss bei der Nutzungsänderung der fiktive Bedarf der bisherigen Nutzung der neuen Nutzung gegenübergestellt werden. Entsteht kein Mehrbedarf, kann kein Nachweis der Stellplätze gefordert werden, auch wenn kein Stellplatz oder weniger Stellplätze in der Realität vorhanden waren. Der Stellplatzbedarf von sechs Wohnungen zur neuen Nutzung ist identisch. Demnach ist von einer Erfüllung der Stellplatzpflicht auszugehen. Auf dem Grundstück wird kein Stellplatz nachgewiesen. Es werden lediglich Fahrradstellplätze im Innenhof nachgewiesen. (aus dem Protokoll des BUA)

In der Beratung im Gremium habe ich massive Bedenken geäußert, dass auf dem Grundstück kein Stellplatz nachgewiesen wird. Die verantwortliche Mitarbeiterin verweist in diesem Zusammenhang auf die damalige Diskussion zur Baugenehmigung aus dem Jahr 2019. Der Bau- und Umweltausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen zur damaligen Zeit verweigert, da nach Ansicht der Stadt Stadtbergen ein Nachweis von Stellplätzen auf dem Grundstück zu erfolgen hat. Das Landratsamt Augsburg hat nach Prüfung der Rechtslage der Stadt Stadtbergen mitgeteilt, dass keine rechtliche Möglichkeit besteht, Stellplätze zu fordern. Dementsprechend besitzt die Stadt keine Handhabe hinsichtlich des Nachweises von Stellplätzen auf dem Grundstück.

 
 

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