149 Stadtbergen unterschreiben erstmals für einen Bürgerantrag. Der Bürgerantrag ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene, er ist Bestandteil einer direkten Demokratie und wird von der SPD seit Jahren unterstützt. Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger einer Gemeinde das zuständige Gemeindeorgan verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit, im vorliegenden Fall mit der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in einer Sitzung zu befassen . Der Bürgerantrag ist kein Beweis für die Unrichtigkeit einer Entscheidung.
unsere Begründung für die Annahme des Bürgerantrags:
Die Stadträte haben die Gebührensatzung jahrelang diskutiert und sind nach eingehender Beratung in mehreren Verwaltungsausschusssitzungen und Stadtratssitzung zu der vorliegenden Satzung gekommen. Anscheinend gibt es nach Auffassung von 149 Bürgern Zweifel an der Satzung.
Der Bürgerantrag auf gemeindlicher Ebene muss von mindestens 1% der Gemeindeeinwohner, die zugleich Gemeindebürger sind, unterschrieben sein. Er muss mit einer Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden. Darüber hinaus sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Der Bürgerantrag entspricht den Vorgaben, also müssen wir dem Bürgerantrag stattgeben und behandeln.
Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.
Unser Vorschlag
Wir behandeln den Sachverhalt mit dem neuen Stadtrat im Mai oder Juni und besprechen die Verschiebung mit den einreichenden Personen – ihnen geht es letztendlich auch um mehr Transparenz und Gerechtigkeit. Das sollte in der notwendigen Sorgfältigkeit als auch in Ruhe passieren. Die SPD Fraktion bedankt sich bei den Antragstellern das Instrument der direkten Demokratie wahrgenommen zu haben, verbunden ist damit ein zusätzlicher Zeitaufwand, den wir Stadträte gerne leisten, wenn dann der Sachverhalt beendet ist.